Fragen und Antworten


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    Seit 1. Juli 2015 bin ich Vertragskieferorthopäde und kann bei Patienten mit entsprechend hohem Schwierigkeitsgrad, die Gratiszahnspange anbieten. Mehr über die Gratiszahnspange

     


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    Der Behandlungsbeginn richtet sich nach der Art der Fehlstellung und nach dem “Zahnalter” des Patienten. Ähnlich wie bei dem Längswachstum des Körpers gibt es beim Durchbruch der Zähne beträchtliche zeitliche Abweichungen. Im Regelfall beginnt man bei Patienten, die ihre Zähne früher als im Durchschnitt bekommen, auch die Behandlung früher als bei anderen Menschen.

     

    Arten der Fehlstellung: Kreuzbisse und andere Zwangsführungssituationen werden schon ab dem 5. bis 6. Lebensjahr häufig mit herausnehmbaren Zahnspangen, aber auch mit Gaumenerweiterungsapparaturen, behandelt. Die meisten Behandlungen mit herausnehmbaren Zahnspangen beginnen etwa mit dem 8. Lebensjahr. In diesem Alter sind üblicherweise im Ober- und im Unterkiefer vier Schneidezähne und der erste bleibende Backenzahn (die 6er) durchgebrochen.

    Festgeklebte Zahnspangen werden häufig erst ab dem 10. bis 11. Lebensjahr mit der Absicht begonnen, möglichst alle Zähne am Ende dieses Behandlungsganges mit der festgeklebten Zahnspange einzustellen. Wenn absehbar ist, dass mit herausnehmbaren Behandlungen die bestehende Fehlstellung nicht zu lösen ist, müssen in manchen Fällen auch schon kleinere Patienten mit festgeklebten Zahnspangen behandelt werden. Besonders wichtig erscheint mir, dass bei Kieferfehlstellungen, also Fehlpositionierung der zahntragenden Knochen, bei erfolgreicher Behandlung noch Wachstum vorhanden sein muss.

    Vereinfacht kann man sagen, je ausgeprägter eine Kieferfehlstellung ist, umso früher beginnt man die Behandlung, um dem Körper ausreichend Wachstumsmöglichkeiten einzuräumen, diese Fehlstellung zu kompensieren. Der volkstümliche Glaube, dass es am Besten ist, Fehlstellungen erst dann zu behandeln, wenn alle Zähne durchgebrochen sind, kann sich bei entsprechend früher Pubertät als besonders nachteilig erweisen, weil nicht mehr ausreichend Wachstum vorhanden ist, um eine bestehende Kieferfehlstellung zu kompensieren.

    Vielfach werden meine Patienten durch ihren Zahnarzt an mich zugewiesen. Nicht selten macht auch der Schularzt auf einen Behandlungsbedarf aufmerksam. Im Zweifelsfall besuchen Sie uns lieber ein Jahr zu früh, als zwei Jahre zu spät!


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    Manche Fehlstellungen lassen sich mit dem Aligner-System nahezu unsichtbar korrigieren. Dieses System eignet sich auch gut für berufstätige Menschen, weil diese Zahnspangen während der Arbeit getragen werden können.

     


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    Die Wahrscheinlichkeit, einen Zahnschaden zu erleiden, ist relativ gering und in den allermeisten Fällen durch sorgfältige Mundhygiene zu vermeiden. Bei festgeklebten Zahnspangen bleiben im Bereich der Brackets vermehrt Speisereste hängen. Die natürlichen Reinigungsmechanismen, wie der Abrieb durch Zunge oder Wangen sind durch die Brackets blockiert. Es ist daher erforderlich, die Zonen rund um die Brackets und unterhalb des Bogens sorgfältig zu reinigen. Wenn diese sorgfältigen Reinigungen unterbleiben, reifen die Speisereste zu zahnschädigender Plaque. Diese kann den Schmelz entkalken und zu örtlichen Verfärbungen führen. Diese Beschädigung tritt nicht von einem Tag auf den anderen auf, sondern dauert im Normalfall einige Monate, bis tatsächlich ein irreversibler Schaden sichtbar wird. Prophylaktisch machen wir bei unseren Kontrollsitzungen daher Eltern und Kinder auf die Putzfehler aufmerksam. Wenn trotz Unterstützung durch die Eltern keine ausreichende Putzgenauigkeit zustande kommt, werden meine Patienten zu Mundhygienesitzungen bestellt. Hier wird mit einer eingeschulten Assistentin dem Patienten (und den Eltern) das Putzen genau erklärt und geübt. Selbstverständlich werden vorab die Zähne professionell gereinigt und floridiert.

     


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    Diese Frage lässt sich nur nach genauer Untersuchung mit “Ja” oder “Nein” beantworten. Es gibt in der Kieferorthopädie etliche Kriterien, die für bzw. gegen eine Extraktion von Zähnen sprechen. Für eine endgültige Entscheidung sind daher alle diagnostischen Unterlagen (Panoramaröntgen, Fernröntgen, Fernröntgenanalyse, Fotodokumentation, Modelle und fallweise Kleinbildröntgen, Dental-CD) erforderlich. Trotz dieser Richtlinien gibt es Fälle, bei denen ein Arzt für die Extraktion und ein anderer Arzt dagegen entscheidet. In meiner Ordination handhabe ich das so, dass der Patient, der zur Beratung kommt, falls erforderlich darüber aufgeklärt wird, dass die Entfernung von Zähnen eventuell nötig sein könnte. Zu Beginn der aktiven Behandlung habe ich zu meiner weiteren Entscheidung die vorher besprochenen Arbeitsunterlagen komplett und kann dann über die Notwendigkeit einer Extraktion entscheiden. Die Zuweisung zur Entfernung der Zähne stelle ich allerdings erst nach der ersten Routinekontrolle (im Regelfall nach 4 bis 5 Wochen) aus, um sicher zu stellen, dass der Patient mit seiner Apparatur auch gut zurecht kommt. Nur so weiß ich, dass ich jene Behandlungsmethode eingeschlagen habe, mit der ich dem Patient nach der Extraktion weiterhelfen kann, um sein Resultat zu verbessen.