Gratiszahnspange

Seit 1. Juli 2015 bin ich Vertragskieferorthopäde und kann die “Gratiszahnspange” mit fast allen Krankenkassen abrechnen.

Es gibt zwei Hauptgruppen von Vertragsleistungen:

1. Die Behandlung von frühkindlichen Fehlstellungen (interzeptive Behandlung)

Ab dem 6. Lebensjahr können kurzfristige Behandlungen durchgeführt werden, um die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Probleme zu beheben und damit die weitere Entwicklung des Gebisses zu verbessern.

Die Erkennung des bestehenden Problems erfolgt häufig bei den Untersuchungen der Schulärzte oder beim Zahnarzt. Diese Patienten/innen können bei mir bei einem Beratungsgespräch nach dem IOTN-Bewertungsschema (Index of Orthodontic Treatment Need) eingestuft werden. Wenn Schwierigkeitsgrad IOTN 4 oder 5 vorliegt, kann ich die Zahnspange direkt mit den meisten Krankenkassen abrechnen (“Gratiszahnspange”).

Patienten/innen bei denen ein Therapiebeginn noch verfrüht ist, werden halbjährlich oder jährlich nachkontrolliert, um einen optimalen Zeitpunkt zum Start der Therapie festzulegen.

2. Die festsitzende Zahnspange

Patienten und Patientinnen zwischen dem 12. und dem noch nicht vollendeten 18. Lebensjahr können, wenn ein entsprechend hoher Fehlstellungsgrad besteht, mit festgeklebter Zahnspange behandelt werden. Die Bewertung der Fehlstellung und damit die Entscheidung ob die Gratiszahnspange infrage kommt, wird ebenso mit dem IOTN-Bewertungsschema durchgeführt. Wenn Schwierigkeitsgrad IOTN 4 oder 5 vorliegt, kann ich die Zahnspange direkt mit den meisten Krankenkassen abrechnen (“Gratiszahnspange”).

Fehlstellungen die unter Schwierigkeitsgrade IOTN 1 bis 3 fallen, müssen privat abgerechnet werden, wobei bei bestimmten IOTN 3-Fällen die Krankenkassen einen Teil refundieren.

Achtung: Damit ein Anrecht auf “Gratiszahnspange” besteht, muss mit der Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen werden!

Für genauere Informationen und Details zur Therapie, vereinbaren Sie bitte telefonisch ein Beratungsgespräch: 02236/44511

Fragen und Antworten:

Was passiert, wenn bei meinem Kind ein zu niedriger Schwierigkeitsgrad für eine Gratiszahnspange festgestellt wurde?

Diese Patientengruppe erhält eine festgeklebte Zahnspange als Privatleistung.

Was mache ich, wenn bei meinem Kind ein Schwierigkeitsgrad IOTN 1, 2, oder 3 festgestellt wurde und keine Gratiszahnspange gewährt wird, obwohl die Fehlstellung beträchtlich ist?

Das IOTN-Schema nimmt nur bedingt auf die subjektive Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes Rücksicht. Der beim Kieferorthopäden erhobene Schwierigkeitsgrad muss über die E-Card eingebucht werden und gilt für ein Jahr. Es ist daher nicht sinnvoll in diesem Zeitraum etliche Termine bei anderen Vertragskieferorthopäden zu vereinbaren, weil sich diese an dem vorher befundeten Schwierigkeitsgrad halten müssen. Selbstverständlich ist eine neuerliche Bewertung bei gravierenden Veränderungen, wie z. B. Zahnverlust möglich.

Mein Kind möchte keine Metallbrackets, sondern durchsichtige (ästhetische) Brackets:

Die derzeitige Gesetzeslage sieht vor, dass die Patienten/innen die eine Gratiszahnspange erhalten mit Metallbrackets zu behandeln sind. Da eine Verpflichtung zu regelmäßigen Fotodokumentation des Patienten/innen besteht, ist diese Regelung nicht umgehbar. Patienten/innen die eine Behandlung mit ästhetischen Brackets wünschen, müssen als Privatpatienten abgerechnet werden.

Was nehme ich zum Besuche beim Kieferorthopäden mit?

Sollte ihr Zahnarzt oder ihre Zahnärztin vor kurzem ein Panoramaröntgen gemacht haben, wäre es von Vorteil, wenn Sie dieses Röntgen zum Beratungsgespräch mitbringen, oder veranlassen, dass es von der jeweiligen Ordination (z.B. per Mail) vor Ihrem Termin bei uns eintrifft.

Patienten und Patientinnen die eine Gratiszahnspange bekommen bitten wir, die E-Card ab Behandlungsbeginn bei jedem Besuch mitzubringen.

Des Weiteren ersuchen wir die Patienten/innen, die Möglichkeit zur Zahnreinigung an unseren Mundhygieneplätzen vor der Behandlung zu nutzen (Einwegzahnbürsten an der Rezeption).

Warum wird nicht bei allen Kindern im gleichen Alter mit der Behandlung begonnen?

Je nach Art und Ausprägung einer Fehlstellung ist vom Kieferorthopäden ein Therapiezeitpunkt zu wählen, der mit dem Zeitpunkt der Zahndurchbrüche abgestimmt werden muss. Patienten und Patientinnen bei denen die Zähne mehr als zwei Jahre vor oder nach dem Durchschnitt durchbrechen bezeichnen wir als Früh- bzw. Spätverzahner. Frühverzahner können, mit entsprechender Begründung, auch vor dem vom Gesetzgeber vorgesehenen Behandlungszeitpunkt behandelt werden.